AGB’s


Stand 01.01.2012

1. Geltungsbereich

Die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN veranstaltet Fußballtraining für Kinder und Jugendliche im Alter von 5-22 Jahre.

Die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN führt Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 5-22 Jahre. Die Bezeichnung lautet FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN.

Für die Rechtsverhältnisse zwischen der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN, vertreten durch Herr Jürgen Kantenwein und den Kursteilnehmern der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, gelten die nachfolgenden AGB FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN.

2. Teilnehmer

Es können alle Mädchen und Jungen im Alter von 5 – 22 Jahren teilnehmen. Eine Mindestteilnehmerzahl hängt von der jeweiligen Kursbeschreibung ab. Aufgrund des begrenzten Kontingents kann eine Teilnahme nicht garantiert werden

3. Buchung/ Vertrag

Der Vertrag kommt erst durch die Bestätigung der Anmeldung durch die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN zustande. Die ausgefüllte Anmeldung muß per Post /Fax /e-mail mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten an die Adresse der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN geschickt werden oder persönlich übergeben werden. Die Erziehungsberechtigten der Teilnehmer/innen im Stützpunkttraining können auch telefonische Anmeldungen tätigen. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält eine Anmeldebestätigung.

4. Bezahlung

Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung ist der komplette Rechnungsbetrag fällig. Der Rechnungsbetrag muss auf dem in der Anmeldebestätigung angegebenen Konto der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN einbezahlt werden. Die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN kann den Vertrag kündigen oder seine Leistungen verweigern, wenn die Teilnahmegebühr nicht rechtzeitig entrichtet ist.

5. Kündigung/Stornogebühr

5.1. Stützpunkttraining: Das Stützpunkttraining kann jederzeit zum Monatsende und 2-monatiger Kündigungsfrist gekündigt werden. Bei Krankheit/Verletzung können die Ausfalltermine jederzeit nachgeholt werden, sofern der Spieler/die Spielerin noch im Stützpunkttraining angemeldet ist.

5.2. Ferienlehrgang ohne Übernachtung: Eine Abmeldung vom Ferienlehrgang ist jederzeit vor Beginn des Lehrgangs ohne Stornogebühr möglich. Sollte der Spieler/die Spielerin den Lehrgang begonnen haben, können angefallenen Fehlzeiten in einem anderen Ferienlehrgang nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr bei angefangenem Ferienlehrgang ist nicht möglich.

5.3. Fußballcamp/Torwartcamp mit Übernachtung: Eine Abmeldung vom Fußballcamp/Torwartcamp mit Übernachtung ist jederzeit vor Beginn des Lehrgangs ohne Stornogebühr möglich. Sollte der Spieler/die Spielerin den Lehrgang begonnen haben, können angefallenen Fehlzeiten in einem anderen Ferienlehrgang nachgeholt werden. Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühr bei angefangenem Ferienlehrgang ist nicht möglich.

6. Annullierung durch die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN

Der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN behält sich das Recht vor, die Veranstaltung jederzeit ohne Angabe von Gründen abzusagen. In diesem Falle wird der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen rückvergütet.

7. Versicherung

Jeder Teilnehmer muß für Verletzungen oder Erkrankungen während der Trainingszeit durch die jeweiligen Versicherungen der Erziehungsberechtigten abgesichert sein. Das gleiche gilt für den Weg von/zum Veranstaltungsort und evtl. von/zum Ausflugsort bei Trainingsbeobachtungen.

8. Haftung

8.1. Der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN übernimmt keine Haftung für verlorene Gegenstände.

8.2. Der gesetzlicher Vertreter erkennt an, dass der Veranstalter für Verletzungen und/oder Unfälle nicht in Haftung genommen werden kann

8.3. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich, den FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf Schäden beruhen, welche der Dritte aufgrund eines schuldhaftes Verhaltens der/des angemeldeten Kinder/s erleidet.

8.4. Der Teilnehmer muss über seine Eltern haftpflichtversichert sein oder aufgrund der Volljährigkeit des Teilnehmers/der Teilnehmerin selbst haftpflichtversichert sein. Die Mindestdeckungssumme der Haftpflichtversicherung muss € 1 Mio. betragen. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen von Fremdleistungen, die der Veranstalter und die Teilnehmer von Fremdanbietern in Anspruch nehmen. Es besteht keine Haftung bei Einbruch, Diebstahl oder sonstigen Verlusten von Wertsachen.

9. Ausschluss

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Trainer Folge zu leisten. Bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Anweisungen, kann ein Ausschluss des Teilnehmers vom Lehrgang erfolgen. In diesem Fall ist der Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Teilnehmer unverzüglich vom Lehrgang abzuholen. Die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN behält sich im Übrigen das Recht vor, den Teilnehmer aus einem wichtigen Grund von der Veranstaltung auszuschließen (z.B. bei Gewalttätigkeiten, Vandalismus, Alkoholkonsum, Rassismus oder sonstigen groben Verstößen). Eine Kostenrückerstattung findet in den genannten Fällen nicht statt.

10. Erklärung der/des Erziehungsberechtigten

10.1 Meine Tochter/ mein Sohn ist von mir angewiesen worden, den Anweisungen der Kursleiter folge zu leisten.

10.2 Ich stimme zu, dass die FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN Foto- und Filmaufnahmen von meinem Kind für Werbezwecke oder andere PR- Maßnahmen honorarfrei veröffentlichen darf. Ich willige daher unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien darin ein, dass der FUSSBALLSCHULE KANTENWEIN im Rahmen der Veranstaltungen berechtigt ist, Bild- und Tonaufnahmen von meinem Kind zu erstellen und/oder durch Dritte erstellen zu lassen, diese zu vervielfältigen, zu senden und in jeglichen Print- und audiovisuellen Medien zu nutzen und/oder durch Dritte vervielfältigen, senden und nutzen zu lassen. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

10.3 Mit der Anmeldung erkläre ich, daß meine Tochter/ mein Sohn körperlich gesund und voll belastbar ist. Darüber hinaus versichere ich, daß mein Kind an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Eine Informationspflicht besteht vor Antritt des Kurses, insbesondere wenn der Fall nach der Anmeldung eintritt.

10.4 Eine Informationspflicht besteht ebenfalls für leichte Erkrankungen oder Allergien, Hitzeempfindlichkeit oder bei Einnahme von Medikamenten.

10.5 Ich erkläre mich damit einverstanden, daß meine Tochter/ mein Sohn bei kleineren Verletzungen von den jeweiligen Kursleitern versorgt werden. Bei schwereren Verletzungen sind wir damit einverstanden, daß die Kursleitung ärztlichen Rat hinzuzieht.

10.6 Ich bin damit einverstanden, daß der Name, Vorname meines Kindes auf den Teilnehmerlisten veröffentlicht wird.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bedingungen nicht berührt.

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